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Ergotherapie ist eines der drei von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlten Heilmittel.
Ergotherapie wird wie Physiotherapie und Logopädie von den
übernommen.
Grundlage dafür ist das Ausfüllen einer „Heilmittelverordnung 18“ (Maßnahmen der Ergotherapie).
Wichtige Reglungen der Heilmittelrichtlinien haben wir hier noch einmal zusammengefasst.
Nach den Heilmittelrichtlinien gibt es 4 Gründe, eine Therapie zu verordnen:
§ 3. Absatz 2 Heilmittel können zu Lasten der Krankenkasse nur verordnet werden, wenn sie notwendig sind, um
- eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder
Krankheitsbeschwerden zu lindern
- eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu
einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
- einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes
entgegenzuwirken, oder
- Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern,
Auf der Verordnung muss
1. die Indikationsnummer (z.B. EN2)
2. die genaue Diagnose stehen (z.B. Apoplex)
3. die Leitsymptomatik (z.B. Einschränkung der Beweglichkeit des linken Armes, oder Hemiparese)
4. das Heilmittel (z.B. sensomtorisch-perzeptive Behandlung stehen.
Selbstverständlich erstellen wir über die ergotherapeutische Behandlung einen Bericht.